Zeilen 6–9

In diesen Zeilen sind Angaben zu einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu machen, an denen die Körperschaft beteiligt ist. Beteiligungen an gewerblich tätigen Personengesellschaften sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung und dem Zweck, zu dem sie gehalten werden, immer wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.[1] Die Gewinnanteile hieraus einschließlich etwaiger Sondervergütungen sind daher steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dagegen bilden Beteiligungen an vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaften, auch wenn sie gewerblich geprägt sind, keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, und zwar auch dann nicht, wenn sie zuvor originär gewerblich tätig waren.[2]

Bei der Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft sind bei der Prüfung der Frage, ob die Freibetragsgrenze überschritten ist, die anteiligen Gewinnanteile anzusetzen. Besteht eine solche Beteiligung, sind in den Zeilen 6–9 Einzelangaben zu machen. Anzugeben ist der Name der Personengesellschaft, der Unternehmensgegenstand, damit das Finanzamt prüfen kann, ob ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt, das Finanzamt der Personengesellschaft und die Steuernummer.

Der Vordruck sieht nur Angaben für die Beteiligung an einer einzigen Personengesellschaft vor. Ist die Partei an mehr als einer Personengesellschaft beteiligt, können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden, wie nötig. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem Schema der Zeilen 6–9 zu machen und dem Finanzamt in elektronischer Form zu übermitteln.

Zeile 10

Diese Zeile bleibt frei.

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