Zeile 232

Diese Zeile zeigt den steuerlich noch anzusetzenden verbleibenden Verlustvortrag der jeweiligen Sparte nach Verlustabzug 2022 und nach Verlustrücktrag nach 2021 und 2020. Der Betrag enthält auch die laufenden Verluste des Jahres 2022, die in Zeile 222 hinzugerechnet worden sind. Er steht für den Verlustvortrag in der jeweiligen Sparte nach § 10d Abs. 2 EStG für die Vz 2023 ff. zur Verfügung und wird nach § 8 Abs. 9 Satz 8 KStG gesondert festgestellt.

Zeile 233

In dieser Zeile ist der Gesamtbetrag der Verluste einzutragen, der im Jahr 2022 unter Berücksichtigung des Ausgleichsverbots zwischen den Sparten für die jeweilige Sparte steuerlich abziehbar ist. Er wird aus der Summe der Beträge in den Zeilen 229 und 231 gebildet.

Der Betrag wird, zusammen mit den Beträgen der Zeile 233 der anderen Anlagen ÖHK, zur Minderung des Einkommens in Zeile 57 der Anlage ZVE übertragen.

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