Vor Zeilen 301–394
In den Zeilen 301ff. sind die Besteuerungsgrundlagen der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft auf die beteiligten Körperschaften aufzuteilen. Für jede Körperschaft, die an der Personengesellschaft oder Gemeinschaft beteiligt ist, sind die Zeilen 301 ff. gesondert auszufüllen.
Zeilen 301–302
In diesen Zeilen ist die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zu bezeichnen, deren Besteuerungsgrundlagen auf die beteiligten Körperschaften aufgeteilt werden. Zeile 301 nimmt den Namen der Gesellschaft bzw. Gemeinschaft auf, Zeile 302 die Steuernummer.
Zeilen 303–304
In diesen Zeilen ist die Körperschaft anzugeben, der die anteiligen Besteuerungsgrundlagen der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft zuzurechnen sind. In Zeile 303 ist die laufende Nummer, unter der der Beteiligte in der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Gewinnfeststellung aufgeführt ist, einzutragen, in Zeile 304 der Name der beteiligten Körperschaft.
Zeilen 305–311
Diese Zeilen bleiben frei.
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