Zeilen 16–16c

In den Zeilen 16–16c sind Angaben zu einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zu machen, an denen die Körperschaft beteiligt ist. Beteiligungen an gewerblich tätigen Personengesellschaften sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung und dem Zweck, zu dem sie gehalten werden, immer wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.[1] Die Gewinnanteile hieraus einschließlich etwaiger Sondervergütungen sind daher steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dagegen bilden Beteiligungen an vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaften, auch wenn sie gewerblich geprägt sind, keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, und zwar auch dann nicht, wenn sie zuvor originär gewerblich tätig waren.[2]

Bei der Beteiligung an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft sind bei der Prüfung der Frage, ob die Freibetragsgrenze überschritten ist, die anteiligen Einnahmen anstelle des Gewinnanteils maßgeblich. Der Steuerpflicht unterliegen aber nur die Gewinnanteile.

Anzugeben sind in den jeweiligen Zeilen der Name der Personengesellschaft, der Unternehmensgegenstand, das Finanzamt der Personengesellschaft und die Steuernummer.

Der Vordruck sieht nur Angaben für die Beteiligung an einer einzigen Personengesellschaft vor. Ist der Berufsverband an mehr als einer Personengesellschaft beteiligt, können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden wie nötig. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem Schema der Zeilen 16–16c zu machen.

Zeile 17–20

Diese Zeilen bleiben frei.

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