In diese Zeile ist der Verbrauch des EBITDA-Vortrags des laufenden Wirtschaftsjahrs einzutragen. Dieser Betrag ergibt sich aus Zeile 56; er darf aber den Betrag des EBITDA-Vortrags zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres (Zeile 61) abzüglich des untergegangenen EBITDA-Vortrags (Zeilen 62 und 63) nicht übersteigen.
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