In dieser Zeile wird der EBITDA-Betrag ermittelt, der durch Verrechnung mit dem steuerfreien Sanierungsertrag untergeht. Der Betrag ergibt sich aus der Summe der Beträge der vorangehenden Wirtschaftsjahre (Zeilen 66, 74, 82, 90 und 98) sowie des laufenden Wirtschaftsjahrs (Zeile 101). Der Betrag ist zur Verrechnung mit dem Sanierungsertrag in Zeile 41 der Anlage SAN zu übertragen.

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