Diese Zeile enthält die Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Stpfl. für den Betrieb, für den die Anlage GK ausgefüllt worden ist. Die Einkünfte ergeben sich aus den in den Beträgen, die in den vorangegangenen Zeilen 11 bis 179 eingetragen worden sind. Es ist daher kein zusätzlicher Eintrag in Zeile 180 vorzunehmen.

Der Betrag der Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist in Zeilen 2-4 der Anlage ZVE zu übernehmen.

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