Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn an dem Spezial-Investmentfonds Lebens- oder Krankenversicherungen, Pensionsfonds oder Finanzinstitute o. Ä. beteiligt sind und sich die Erträge aus dem Spezial-Investmentfonds aus Aktienfonds speisen. Vgl. die Erläuterungen zu den Zeilen 112–114.

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