Rz. 37

 
Leasing-
Vertragstyp
Leasinggegenstand/
Zurechnungs-Kriterien
zuzurechnen
(zu bilanzieren)
beim
Vertragsmodell mit Andienungsrecht des Leasinggebers, jedoch ohne Optionsrecht des Leasingnehmers Risiko/Chance der Wertminderung/-steigerung L-Geber
Vertragsmodell mit Aufteilung des Mehrerlöses Erlös kleiner als Restamortisation: L-Geber
Leasingnehmer muss Differenz zwischen Veräußerungserlös und Restamortisation zahlen.  
  Erlös größer als Restamortisation:  
  Leasinggeber erhält 25 % oder mehr des Mehrerlöses. L-Geber
  Leasingnehmer erhält mehr als 75 % des Mehrerlöses. L-Nehmer
Kündbarer Mietvertrag mit Anrechnung des Veräußerungserlöses auf die vom Leasingnehmer zu leistende Schlusszahlung Chance der Wertsteigerung L-Geber

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