Rz. 6

Hier werden unterschieden:

(1)

Operating-Leasing

Das Charakteristische ist hier, dass das Vertragsverhältnis jederzeit kündbar , also keine Grundmietzeit vereinbart ist. Es handelt sich in aller Regel um die Überlassung von Standardwirtschaftsgütern, z. B. Konsumgütern (= Konsumgüter-Leasing), die ohne Schwierigkeiten weitervermietet (dann sogenanntes Secondhand-Leasing) oder verkauft werden können, oftmals verbunden mit der Übernahme des laufenden Service durch den Leasinggeber (sogenanntes Maintenance-Leasing). Typischerweise wird diese Leasing-Form von Produzenten oder Herstellern als Alternative zum Finanzierungs-Leasing angeboten. Die Hersteller können damit in der Regel den Verkauf aktueller Produkte fördern.

(2)

Finanzierungs-Leasing

Das Charakteristische ist hier, dass der Vertrag über eine feste Grundmietzeit geschlossen wird, während der bei vertragsgemäßer Erfüllung keine Seite kündigen kann. Diese – umfangreiche und bedeutsame – Gruppe von Leasing-Verträgen (sogenanntes finance-leasing oder financial lease) umfasst Mobilien (hauptsächlich sogenanntes Investitionsgüter-, Equipment- oder Ausrüstungs-Leasing) und Immobilien und ist unter dem Begriff des Leasings im engeren Sinne einzuordnen. Tritt der Produzent des Wirtschaftsgutes als Leasinggeber auf, spricht man vom direkten oder Hersteller-Leasing.

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