Beinhaltet ein Leasingvertrag ein Kaufrecht des Leasingnehmers am Ende der Grundmietzeit oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers, so kann der Leasingnehmer den Leasinggegenstand (z. B. Kfz) am Ende der Grundmietzeit auch privat erwerben oder der Erwerb kann (in Abstimmung mit dem Leasinggeber) durch einen vom Leasingnehmer benannten Dritten (z. B. des Ehepartners) erfolgen.

I. d. R. geht eine günstige, unter dem Marktwert liegende Kaufoption am Ende der Grundmietzeit einher mit verhältnismäßig hohen Leasingraten während der Laufzeit. Die günstige Kaufoption kommt daher durch Leasingraten zustande, die als betrieblicher Aufwand erfasst wurden. Der BFH sieht daher in einer dem Leasingnehmer eingeräumten günstigen Kaufoption einen betrieblichen Vermögensgegenstand, der dem Betriebsvermögen des Leasingnehmers zuzurechnen ist und entnommen werden kann.[1] Bei privatem Erwerb am Ende der Grundmietzeit durch den Leasingnehmer geht der bislang dem Leasinggeber zuzuordnende Leasinggegenstand zwar nicht ins Betriebsvermögen des Leasingnehmers über. Aber die vorteilhafte Kaufmöglichkeit wird dem Betriebsvermögen des Leasingnehmers zum Zeitpunkt des privaten Erwerbs entnommen und ist steuerlich in Höhe des Teilwerts zu bewerten. D.h. der Wert der Kaufoptionen zum Zeitpunkt der Entnahme entspricht der Differenz zwischen Kaufpreis und einem höheren Marktwert.

 
Praxis-Beispiel

Buchung der Differenz zwischen vereinbartem Restwert und tatsächlichem Wert des Fahrzeugs als immaterielles Wirtschaftsgut

Unternehmer Huber schließt einen Leasingvertrag über einen Firmen-Pkw ab und vereinbart einen Restwert von 7.200 EUR. Seine Ehefrau übernimmt das Fahrzeug zum kalkulierten Restwert, obwohl das Fahrzeug im Zeitpunkt der Übernahme einen Marktwert von 11.000 EUR hat. Während der Leasingzeit hat Herr Huber die laufenden Leasingraten als Aufwand erfasst. Herr Huber muss daher wie folgt rechnen und buchen:

 
Private Übernahme bei Vertragsende für 7.200 EUR (netto)
Marktwert im Zeitpunkt der Übernahme 11.000 EUR (netto)
Stille Reserven 3.800 EUR
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0025/0130 Ähnliche Rechte und Werte 3.800 2709/4839 Sonstige Erträge unregelmäßig 3.800

Die Buchung ist am Ende der Leasingzeit vorzunehmen, sobald erkennbar ist, dass der Unternehmer oder eine von ihm bestimmte Person das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert kaufen wird. Ist der Verkauf abgeschlossen, wird das Wirtschaftsgut privat entnommen.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800/2100 Privatentnahmen allgemein 3.800 0025/0130 Ähnliche Rechte und Werte 3.800

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