Bei der Förderung sind vor allem zu berücksichtigen:
1. |
regional unterschiedliche wohnungswirtschaftliche Verhältnisse, |
2. |
soziale Erfordernisse, |
3. |
die Schaffung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen unter Einbeziehung des Wohnumfeldes, |
4. |
die Schaffung und Erhaltung ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse, |
5. |
die funktional sinnvolle Zuordnung der Wohnungen zu den Arbeitsplätzen und der Infrastruktur sowie die ausreichende Anbindung des zu fördernden Wohnraums an den öffentlichen Personennahverkehr, |
6. |
die Stabilisierung von Quartierstrukturen auch durch Unterstützung von Integrationsbemühungen, |
7. |
die Verbesserung des Wohnumfeldes, |
8. |
die Verknüpfung mit anderen Förderbereichen, insbesondere mit Maßnahmen des Städtebaus, |
9. |
der sparsame Umgang mit Grund und Boden, |
10. |
ressourcenschonende Bauweisen unter Berücksichtigung ihrer ökologischen Verträglichkeit und der Kostenersparnis, |
11. |
die Nutzung des vorhandenen Gebäudebestandes, |
12. |
die Umnutzung von Brachen, |
13. |
gesellschaftliche Anforderungen, insbesondere die Folgen des demografischen Wandels sowie die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum,[1] |
14. |
die Vermeidung nicht gerechtfertigter Wohnkostenentlastungen. |
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