BMF, 9.2.2005, IV C 4 - S 2285 - 4/05
Bezug: BMF-Schreiben vom 17.11.2003, IV C 4 – S 2285 – 54/03 (BStBl 2003 I S. 637)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Beträge des § 1 Abs. 3 Satz 2, des § 32 Abs. 6 Satz 4 und des § 33a Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 3 EStG mit Wirkung ab 1.1.2004 bei einem Wohnsitz des Steuerpflichtigen oder der unterhaltenen Person
- in Hongkong in voller Höhe und
- in Taiwan mit drei Viertel anzusetzen.
Dieses Schreiben ergänzt das BMF-Schreiben vom 17.11.2003, IV C 4 – S 2285 54/03.
Es wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Normenkette
Fundstellen
BStBl I, 2005, 369
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