Gerade in guten Zeiten ist eine integrierte Unternehmenssteuerung erforderlich, um sowohl strategische Entscheidungen und die Unternehmensentwicklung innerhalb der notwendigen "Leitplanken" kanalisieren und steuern zu können, als auch den Eintritt von Krisen früh zu erkennen und Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen. In schwierigen Zeiten offenbart die integrierte Unternehmenssteuerung ihren Nutzen in der Unterstützung der Unternehmenslenker beim Adjustieren der "Stellschrauben", um das Unternehmen im unruhigen Fahrwasser zu manövrieren. Zudem ist man als Unternehmen dann auch für eine Krisenphase präpariert, in der zur krisenbedingten Erlangung frischer liquider Mittel ein Sanierungsgutachten erforderlich ist. Ein integraler Bestandteil eines solchen Sanierungsgutachtens ist eine Planerprobungsrechnung des Sanierungskonzeptes (z. B. in Anlehnung an IDW Standards[1]), die eine integrierte GuV, Bilanz und Cashflow-Rechnung beinhalten muss. So können Unternehmer in der schwierigen Situation schnelle und belastbare Entscheidungen treffen, deren Implikationen ohne eine integrierte Unternehmenssteuerung nur schwer zu erfassen sind.

[1] Vgl hierzu IDW, 2019.

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