Gerade in Anbetracht von rechtlichen Krisen lässt sich der Nutzen einer integrierten Unternehmenssteuerung zur Krisenprävention deutlich erkennen:

Zum einen leistet sie einen Beitrag zur frühzeitigen Identifikation einer möglichen Überschuldung. In der Planung und im Ist können die Entwicklung der Bilanz, also die Entwicklung der Schulden sowie der Vermögenswerte und somit auch dem Eigenkapital verfolgt werden. Eine deutliche und/oder stetige Verringerung des Eigenkapitals kann als Anlass zur Durchführung einer Überschuldungsprüfung und letztendlich zur rechtzeitigen Einleitung von Gegenmaßnahmen bei einer sich abzeichnenden Überschuldungsgefahr dienen.

Des Weiteren kann mittels der Cashflow-Planung präventiv gegen eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit vorgegangen werden. Durch sie kann auf mangelnde finanzielle Mittel für den eingeschlagenen Kurs eingegangen werden bevor das Problem einer finanziellen Unterdeckung akut wird. Abbildung 10 zeigt das Beispiel einer Unternehmensplanung, innerhalb derer der gleichzeitige Auf- und Ausbau dreier Geschäftsbereiche geplant war. Die ursprüngliche Planung zeigt auf, dass der Finanzbedarf für die Expansion nicht gedeckt werden kann. Die Cashflows aus dem operativen Geschäft und der Finanzierungstätigkeit können die geplanten Investitionen nicht decken. Dies führte zu einer Überarbeitung der Investitionsplanung nach sachlichen und zeitlichen Prioritäten unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten. Ohne eine Cashflow-Planung wäre das Unternehmen vermutlich in eine finanzielle Schieflage gekommen.

Abb. 10: Beispiel Cashflow-Planung

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die indirekte Cashflow-Berechnung auf Monatsbasis nicht die wochen- oder taggenaue, direkte Liquiditätsplanung ersetzt.

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