Überblick

Jede Form von Fremdkapitalfinanzierung ist für den Kreditgeber mit einem Ausfallrisiko behaftet. Unter einem Ausfallrisiko wird die Gefahr eines Verlustes verstanden, weil Kreditnehmer teilweise oder vollständig ihre Tilgungs- und/oder Zinszahlungen nicht leisten können oder wollen.[1] Kreditsicherheiten dienen in diesem Zusammenhang dem Schutz des Kreditgebers vor ausfallbedingten Verlusten. Im Kern versuchen Kreditsicherheiten Informationsasymmetrien zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer zu reduzieren. Auf Grund des geringeren Informationsstands des Kreditgebers kann durch Sicherheiten der Handlungsspielraum des Kreditnehmers eingeschränkt werden. Im Idealfall handelt der Kreditnehmer dadurch auch in Zeiten einer negativen wirtschaftlichen Entwicklung im Interesse des Kreditgebers. Im Einzelnen können folgende Sicherheiten unterschieden werden: Bürgschaft, Garantie, Patronatserklärung, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Sicherungszession, Bewegliche Pfandrechte, Grundpfandrecht und Sicherungsklauseln.

[1] Vgl. Lwowski et al. (2011), S. 1; Schierenbeck/Hölscher, BankAssurance, 1998, S. 433.

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