Im Rahmen der Investitionsgüterkreditversicherung werden mittelfristige Forderungen, die im Rahmen des Verkaufs oder Leasings von Anlagegütern entstehen, abgesichert. Der Versicherungsnehmer kann dabei jedes Geschäft mit einer Kreditlaufzeit von bis zu 5 Jahren individuell absichern. Dies geschieht durch so genannte Mantelverträge. Die Bonitätsprüfung wird meist bereits während der Verhandlungsphase zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Kunden durchgeführt. Darüber hinaus berät der Versicherer den Lieferanten bereits vor Vertragsabschluss mit seinem Kunden über die bestmögliche Vertragsgestaltung und Absicherung des Finanzierungsgeschäftes.

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