Die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen und den dort genannten roten Kennzeichen unterliegt der Pauschalbesteuerung. Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt nach § 9 Abs. 4 KraftStG 46,02 EUR/Jahr bei Zuteilung eines solchen Kennzeichens für Motorräder und 191,73 EUR/Jahr bei Zuteilung für Fahrzeuge, die keine Motorräder sind.
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