Die heutige Art der Konzern-Währungsumrechnung kann noch nicht ganz optimal sein. Dies zeigt alleine schon die Tatsache, dass es eines direkt gegen Eigenkapital gebuchten Verrechnungskontos in Form des CTA-Kontos bedarf, um die Differenz zwischen Stichtagskurs- (Bilanz) und Durchschnittskurs-(GuV) Konvertierung "wegzubügeln". Ohne diese Differenzwertbuchung würde bspw. die durchschnittskursbasierte GuV-Resultante, sprich der Gewinn, nicht wertgleich zu der daraus resultierenden, stichtagskursgeführten EK-Veränderung führen können.

Ganz prominent kommt diese Problematik immer dann ins Bewusstsein, wenn prüfungsseitig ein Inflation Accounting eingefordert wird, wie zuletzt im Fall der Türkei. Dann wird deutlich, dass in einem Schwachwährungsumfeld die CTA-Buchungen nichts anderes repräsentieren als einen relevanten Substanzwertverlust, der außerhalb des GuV-Monitorings vonstattengeht. Spätestens dann stellt sich ganz dringlich die Frage, ob die aktuell im Einsatz befindliche modifizierte Stichtagsmethode noch ausreichend ist i. S. d. notwendigen Steuerungstransparenz.

Bei genauerem Hinsehen gibt es Transparenzprobleme jedoch weit über den Ausnahmefall eines Inflation Accountings hinaus. Sie verbergen sich nahezu unbemerkt in den Tiefen der Zahlenkomplexität eines Konzerns oder sind Stand heute einfach als "Status Quo" akzeptiert, mit dem man bestmöglich zurechtkommen muss.

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