In zeitlich und logisch gestaffelter Betrachtung stellen sich folgende Aufgaben bei der Erstkonsolidierung:

  • Der Erwerber ist zu bestimmen.
  • Der Erwerbszeitpunkt (= Stichtag der Erstkonsolidierung) ist festzulegen, um u. a. gekaufte Ergebnisse des erworbenen Unternehmens (bis zum Stichtag angefallen, daher Teil der Erstkonsolidierung) von nach dem Unternehmenszusammenschluss anfallenden Ergebnissen abzugrenzen.
  • Die Anschaffungskosten des Erwerbs sind zu ermitteln. Bei schon vor der Kontrollerlangung bestehenden Anteilen sind als Quasi-Anschaffungskosten auch die Zeitwerte der Altanteile zu berücksichtigen.
  • Die Aufteilung der Anschaffungskosten (Kaufpreisallokation) ist vorzunehmen:

    1. In diesem Zusammenhang sind die beizulegenden Zeitwerte der Vermögenswerte und Schulden zu bestimmen, d. h. stille Reserven und stille Lasten aufdecken.
    2. Die latenten Steuern sind zu berechnen. Sie erfahren durch die Aufdeckung der stillen Reserven und stillen Lasten eine Änderung gegenüber dem Ansatz beim Erwerber.
    3. Schließlich ist der goodwill als Unterschiedsbetrag von Anschaffungskosten (inkl. Zeitwert eventueller Altanteile) einerseits und Zeitwert des Nettovermögens nach latenten Steuern andererseits zu bestimmen.

Diesen Fragen vorgelagert ist zu klären, ob das erworbene Vermögen überhaupt ein Unternehmen repräsentiert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge