Begriff

Unter Kontrollmitteilungen versteht man in erster Linie Mitteilungen einer Finanzbehörde an eine andere Finanzbehörde zur Überprüfung von steuerlichen Verhältnissen eines Steuerpflichtigen. Sie können insbesondere angefertigt werden anlässlich einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 3 AO).

Darüber hinaus gibt es Kontrollmitteilungen der Finanzbehörden an andere Behörden zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs (§ 31a AO). Umgekehrt sind auch andere Behörden gehalten, Kontrollmitteilungen an die Finanzbehörden zu erteilen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der behördeninterne Informationsaustausch mittels Kontrollmitteilung ist Ausfluss des in § 88 Abs. 1 AO geregelten Untersuchungsgrundsatzes, der das Finanzamt berechtigt, über einen Dritten gewonnene Erkenntnisse behördenintern weiter zu leiten. In der Besteuerungspraxis erfolgt dies insbesondere anlässlich von Außenprüfungen (§ 194 Abs. 3 AO).[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge