Norm | Erläuterung | Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Verfahrensstand | |
§ 40 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG | Geändert wurde die Pauschalierung der Lohnsteuer mit 25 % bei kurzfristig beschäftigten Arbeitnehmern. Die dafür maßgebende durchschnittliche Tageslohngrenze wurde von 68 EUR auf 72 EUR erhöht. Dies resultiert aus der Erhöhung des Mindestlohns ab 1.1.2017 auf 8,84 EUR (8 Stunden x 8,84 EUR = 72 EUR). | 1.1.2017 | Zweites Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (Zweites Bürokratieentlastungsgesetz - BEG II) vom 30.6.2017 | Verkündet am 5.7.2017 im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2143. |
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