Schulausbildung ist jeder Besuch einer
- allgemeinbildenden oder
- berufsbildenden
Schule, in der unter
- öffentlicher oder
- privater
Trägerschaft Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen bzw. in Anlehnung an diese erteilt wird.[1]
Zur Schulausbildung zählen auch
- der Besuch einer vergleichbaren allgemein- oder berufsbildenden Schule im Ausland oder
- die Teilnahme an Sprachkursen im Ausland, wenn der Erwerb der Sprachkenntnisse Grundlage für die anschließend beabsichtigte Ausbildung in Deutschland ist.[2] Der Erwerb der Sprachkenntnisse muss nicht zwingende Voraussetzung für die beabsichtigte Ausbildung sein, sondern ihr nützlich sein und in einem sachlichen Zusammenhang mit ihr stehen.
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