Schulausbildung ist jeder Besuch einer

  • allgemeinbildenden oder
  • berufsbildenden

Schule, in der unter

  • öffentlicher oder
  • privater

Trägerschaft Unterricht nach staatlich genehmigten Lehrplänen bzw. in Anlehnung an diese erteilt wird.[1]

Zur Schulausbildung zählen auch

  • der Besuch einer vergleichbaren allgemein- oder berufsbildenden Schule im Ausland oder
  • die Teilnahme an Sprachkursen im Ausland, wenn der Erwerb der Sprachkenntnisse Grundlage für die anschließend beabsichtigte Ausbildung in Deutschland ist.[2] Der Erwerb der Sprachkenntnisse muss nicht zwingende Voraussetzung für die beabsichtigte Ausbildung sein, sondern ihr nützlich sein und in einem sachlichen Zusammenhang mit ihr stehen.
[1] DA A 15.5 Abs. 1 DA-KG 2023.
[2] DA A 15.5 Abs. 4 DA-KG 2023.

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