Der Bundesfreiwilligendienst wurde als Nachfolgedienst für den Zivildienst eingeführt. Der Bundesfreiwilligendienst i.S.d. BFDG wird in einer vom Bundesamt für Familie und und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannten Einsatzstelle geleistet. Dieser Freiwilligendienst dauert mindestens 6 Monate und höchstens 18 Monate, im Ausnahmefall bis zu 24 Monate. Er kann auch in Teilzeit geleistet werden. Ein Kind wird berücksichtigt, wenn es den Bundesfreiwilligendienst aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Bund leistet.

Als Nachweis sind die vor Beginn des Dienstes mit dem Bund geschlossene Vereinbarung und die nach Abschluss des Dienstes ausgestellte Bescheinigung der Einsatzstelle vorzulegen.

[1] DA A 18.3 DA-KG 2023.

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