Unter dem vom Einkauf generierten Wertbeitrag wird der Wert verstanden, den der Einkauf dazu beiträgt, die von ihm zu beeinflussenden Kosten zu reduzieren. Dies sind:

  1. der Wert der eingekauften Güter und Dienstleistungen und
  2. die Kosten der Einkaufsorganisation.

Der generierte Wertbeitrag wird zum einen durch das Einkaufsergebnis gemessen, d. h. durch alle Effekte, die GuV-wirksam sind. Dazu gehören bspw. die Reduzierung der Einkaufspreise des bezogenen Materials oder die Erhöhung des Skontoertrags, der vom Einkauf verantwortet und auch tatsächlich realisiert wird.

Er wird aber ebenso daran gemessen, wie hoch die Einkaufsleistung ist, das bedeutet, alle nicht GuV-wirksamen Effekte, zu denen der Einkauf beigetragen hat. Darunter wird die vermiedene Verteuerung verstanden, die nicht in der GuV ersichtlich ist, aber vom Einkauf verhandelt wurde, z. B. dass der Vergabepreis niedriger ist als der Angebotspreis. Des Weiteren kann der Einkauf durch die Entwicklung der vom Einkauf verantworteten Bestände zu einer Reduzierung der Kapitalbindung beitragen und damit Kosten reduzieren.

In einem Austausch verschiedener mittelständischer Produktionsunternehmen hat sich gezeigt, dass die in Abb. 1 aufgeführten Kennzahlen zur Messung des vom Einkauf generierten Wertbeitrags am besten geeignet sind.

Abb. 1: Wertbeitrag des Einkaufs

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