Hierbei handelt es sich regelmäßig um spätere Korrekturen von bereits bonierten Umsätzen. Darunter fallen auch Warenretouren und -rücknahmen oder Umtausch. Um solche Kassenfunktionen vorzunehmen, bedarf es meist einer gesonderten Zugangsberechtigung.

In einer Gaststätte wird diese Funktion einem Oberkellner eingeräumt oder ist sogar Chefsache. Bei vielen Supermärkten und Discountern ist diese Funktion nur der Filialleitung oder der Stellvertretung zugewiesen.

Jede Kasse erlaubt die Vergabe unterschiedlicher Zugangsberechtigungen. Sie werden grundsätzlich vom Unternehmer vorgenommen. Die Vergabe ist Teil der Bedienerverwaltung innerhalb eines elektronischen Kassensystems.

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