2.4.1 Filialen mit separater Kassenführung

Werden z. B. in Filialen jeweils separate Kassen geführt, so ist für jede dieser Kassen eine Bestandsrechnung zu erstellen. Dabei sind Abführungen der Nebenkassen an die Hauptkasse als solche zu kennzeichnen. Selbstverständlich müssen die Aufzeichnungen wechselseitig (Nebenkasse Abgang <> Hauptkasse Zugang) dabei übereinstimmen.

2.4.2 Verwendung verschiedener Kassensysteme

Werden ein oder mehrere elektronische Aufzeichnungssysteme verwendet, sind diese grundsätzlich zur Aufzeichnung sämtlicher Erlöse zu verwenden.

Jede einzelne Kasse ist für sich abzustimmen (s. o.).

 
Achtung

"Offene Ladenkasse" und PC-Kassensystem

Die gleichzeitige Verwendung einer "offenen Ladenkasse" und eines PC-Kassensystems ist grundsätzlich nicht möglich.

Nur für räumlich oder organisatorisch eindeutig abgrenzbare Bereiche können beide Systeme nebeneinander verwendet werden (z. B. Ladengeschäft mit PC-Kasse und Marktstand mit "offener Ladenkasse").

 
Achtung

Wiegesysteme

Auch Waagen gelten als Kassensysteme. Waagen ohne Registrierfunktion gelten als "offene Kasse" und können neben einer "offenen Ladenkasse" verwendet werden. Erfüllt die Waage die Voraussetzung einer elektronischen Registrierkasse (= mit Speicher), ist die Verwendung einer "offenen Ladenkasse" unzulässig.

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