Die Verwendung von Registrierkassen ohne unveränderbaren Speicher ist seit 2017 nicht mehr zulässig. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Kassenführung nur durch die Vorlage von Z-Bons ist nicht mehr möglich.

 
Praxis-Tipp

Wechsel von der elektronischen zur "offenen" Ladenkasse

Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur elektronischen Erfassung von Kassenvorgängen. Damit ist ein Übergang von der elektronischen Kasse zur "offenen Ladenkasse" jederzeit möglich.

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