Die Verwendung von Registrierkassen ohne unveränderbaren Speicher ist seit 2017 nicht mehr zulässig. Der Nachweis einer ordnungsgemäßen Kassenführung nur durch die Vorlage von Z-Bons ist nicht mehr möglich.
Wechsel von der elektronischen zur "offenen" Ladenkasse
Grundsätzlich besteht keine Pflicht zur elektronischen Erfassung von Kassenvorgängen. Damit ist ein Übergang von der elektronischen Kasse zur "offenen Ladenkasse" jederzeit möglich.
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