Es gibt keine Patentlösung für alle Fälle. Es muss je nach Situation unterschiedlich verfahren werden. Die nachfolgende Aufzählung zeigt, wie in welcher Situation am besten vorgegangen wird:

  • Der Unternehmer hat Ausgangsrechnungen erstellt, die von den Kunden in bar beglichen werden.

    Lösung: Er vermerkt die Zahlung auf der Rechnung "bar bezahlt am …". Mehr braucht der Unternehmer nicht zu tun.

  • Der Unternehmer hat ein Einzelhandelsgeschäft und stellt für jeden Verkauf einen Verkaufsbeleg mit Durchschrift aus.

    Lösung: Die Durchschrift ist ein Einnahmebeleg, den der Unternehmer aufbewahren muss.

  • Der Unternehmer führt eine Vielzahl von Bargeschäften mit meist nur geringen Beträgen an unbekannte Personen aus, wie z. B. bei einem Kiosk, einer Bäckerei, einem Imbiss, einem Zeitungshandel usw.

    Lösung: Die Einnahmen werden in summarischer Form erfasst.

  • Die Einnahmen können summarisch mithilfe eines Tageskassenberichts ermittelt werden. Die Einnahmen können auch mithilfe einer Registrierkasse ermittelt werden. Im Gaststättenbereich ist eine Registrierkasse unbedingt erforderlich, um ordnungsgemäße Bewirtungsquittungen ausstellen zu können.

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