Um Betrügereien im Taxigewerbe einzudämmen, können die im Taxameter erzeugten Daten durch den Einsatz sog. Fiskaltaxameter geschützt werden. Dabei handelt es sich um technische Implantate, die Daten zentral speichern, gegen unkontrollierten Zugriff, nachträgliche Veränderungen und Verlust sichern sollen.

8.1 Projekt "Fiskaltaxameter" in Hamburg

Auf freiwilliger Basis wurden in einem Pilotprojekt mehr als 1.000 der insgesamt 3.400 Taxen in Hamburg mit Fiskaltaxametern ausgestattet. Die in den Taxametern eingebauten Signierkarten sollten die Sicherheit der aufgezeichneten digitalen Taxameterdaten gewährleisten. Derart ausgerüstete Geräte werden von allen namhaften Herstellern angeboten.

Der Einsatz eines Fiskaltaxameters erwies sich im Ergebnis als praxistauglich und vorteilhaft, und zwar sowohl für die Unternehmen als auch für die Behörden. Die vorgelegten Daten sind prüf- und auswertbar. Sie ersetzen weitgehend die handschriftlich geführten Schichtzettel und können durch Übernahme in entsprechende Programme unmittelbar vom Unternehmer betriebswirtschaftlich ausgewertet werden. Der Unternehmer hat jederzeit die Kontrolle über die tatsächlichen Einsätze seines eigenen Fahrpersonals.

Außerdem verschafft sich der Unternehmer durch Vorlage solcher gegen Manipulationen abgesicherter, digitaler Daten auch eine glaubwürdige Position gegenüber den Finanzbehörden.

Einfachere Datenauswertungen und ein geringerer Prüfungsaufwand sind die Vorteile für die Behörden im Rahmen einer Außenprüfung.

Datenmanipulationen wurden im Verlauf der Pilotphase nicht festgestellt. Allerdings lagen die Umsätze bei den mitwirkenden Taxibetrieben um bis zu 60 % über den in den vorangegangenen Zeiträumen steuerlich erklärten. Die Mehreinnahmen sind zu einem geringen Teil auch auf Tariferhöhungen zurückzuführen.

8.2 Infotag der Münchner IHK

Die Vorteile, die sich durch den Einsatz von Fiskaltaxametern insbesondere für den Taxiunternehmer ergeben können, wurden auf dem Infotag der Münchner IHK am 15.10.2015 herausgestellt. Auch wenn zu diesem Zeitpunkt nicht absehbar war, ob das INSIKA-Verfahren oder ein vergleichbares System gesetzlich eingeführt werden soll, wäre der Unternehmer auch bei freiwilliger Verwendung von entsprechend ausgerüsteten Taxametern bei Betriebsprüfungen auf der sicheren Seite. Die technischen Anforderungen dürften weitgehend denen des "Hamburger Modells" entsprechen.

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