Die Genehmigungen werden von den Konzessionsbehörden nur befristet erteilt:

  • Bei den sog. Alt-Taxiunternehmern laufen diese nach 5 Jahren aus.
  • Für Neubewerber endet die Frist bereits nach 2 Jahren.

Um die Konzession wiederzuerlangen, muss sie rechtzeitig und unter Vorlage sämtlicher geforderter Unterlagen wieder beantragt werden. Der Inhaber einer Konzession verpflichtet sich, sein Fahrzeug für Tariffahrten im Personenbeförderungsverkehr einzusetzen. Für die Vergabe oder Verlängerung einer Konzession ist Voraussetzung, dass der Unternehmer seinen steuerlichen Verpflichtungen nachkommt.

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