Einmal gelöschte Auslesedaten müssen nicht immer gänzlich verloren sein. Je nach Hersteller verfügen Geldgewinnspielgeräte über einen sog. "Ewigspeicher". Dieser zeichnet alle Vorgänge summarisch seit Inbetriebnahme des Geräts auf und ist mit dem Grand Total-Speicher (GT-Speicher) elektronischer Registrierkassen vergleichbar. Eine periodische Zuordnung der gespeicherten Summenwerte ist nicht möglich. Der werksseitig aktivierte Ewigspeicher kann ausgeschaltet oder ausgeblendet werden. Die Deaktivierung des Ewigspeichers verstößt nach der Rechtsprechung gegen die steuerlichen Ordnungsvorschriften. In begründeten Einzelfällen können auch im Wege von "Tiefenauslesungen" längst gelöschte Daten im Nachhinein wieder sichtbar gemacht werden.

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