Zu den Kapitalerträgen gehörten bis 2008 insbesondere
- Gewinnausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)[1],
- Erträge als stiller Gesellschafter bzw. aus partiarischen Darlehen,
- Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Erlebensfallleistungen),
- Zinsen sowie gesondert ausgewiesene Stückzinsen,
- der Verkauf/die Einlösung sog. Finanzinnovationen.
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