Zu den Kapitalerträgen gehörten bis 2008 insbesondere

  • Gewinnausschüttungen (Halbeinkünfteverfahren)[1],
  • Erträge als stiller Gesellschafter bzw. aus partiarischen Darlehen,
  • Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Erlebensfallleistungen),
  • Zinsen sowie gesondert ausgewiesene Stückzinsen,
  • der Verkauf/die Einlösung sog. Finanzinnovationen.

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