Zu den laufenden Kapitalerträgen gehören insbesondere:

  • Gewinnausschüttungen aus Körperschaften, z. B. Dividenden;
  • ab 2018: Investmenterträge i. S. d. InvStG, d. h. Ausschüttungen, Vorabpauschalen, Veräußerungsgewinne (bis 2017 wurden die laufenden Erträge – ausgeschüttete/ausschüttungsgleiche Erträge – sowie der Zwischengewinn nach der bis dahin geltenden Fassung des InvStG angesetzt).
  • Erträge als stiller Gesellschafter bzw. aus partiarischen Darlehen;
  • Erträge aus Kapitallebensversicherungen (Erlebensfallleistungen);
  • sonstige Kapitalerträge, z. B. Zinsen;
  • Stillhalterprämien.

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