Vertretungsberechtigt, d. h. gesetzliche Vertreter der Gesellschaft ist

  • der Vorstand für die Aktiengesellschaft[1] und
  • der/die Geschäftsführer für die GmbH.[2]
 
Achtung

Verdeckte Gewinnausschüttung

Erhält der Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft mehr als ihm nach den vertraglichen Vereinbarungen zusteht, handelt es sich steuerlich um eine verdeckte Gewinnausschüttung, die zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt.[3]

Damit führt auch beispielsweise eine überhöhte Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.[4]

Gesetzliche Vertreter sind keine Unternehmer

Nur gesetzlich bestimmte natürliche Personen sind berechtigt für die Gesellschaft zu handeln. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft oder der Geschäftsführer einer GmbH ist aufgrund eines Anstellungsvertrags für die Gesellschaft tätig. Steuerrechtlich handelt es sich hierbei um Arbeitnehmer. Sozialversicherungsrechtlich muss es sich nicht immer um ein abhängiges Arbeitsverhältnis handeln.

 
Achtung

Im Ernstfall droht die Haftung

Als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft kann dieser Personenkreis in Haftung genommen werden, falls die ihnen auferlegten Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.

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