Die Bewertung der nicht quantifizierbaren Faktoren erfolgt in der Tabelle Beurteilung. In der Musterlösung sind nachfolgende Kriterien vorgegeben (s. Abb. 7). Diese können Sie jedoch jederzeit überarbeiten:

  • Materialeignung
  • Zuverlässigkeit
  • Kundendienst
  • Beschaffungsnähe
  • Vertragsabwicklung
  • Vertragsinhalte
  • Know-how des Lieferanten
  • Investitionsbereitschaft und Innovationsfreude
  • Service
  • Störungs-Management und Notfallkonzept

Für jedes Kriterium gibt es eine Gewichtung zwischen einem und zehn Punkten. Die Gewichte können wie die Kriterien individuell definiert werden. Je größer die Bedeutung des Kriteriums, desto höher sollte die gewichtete Punktzahl sein. Wenn Sie der Zuverlässigkeit zum Beispiel einen höheren Stellenwert zuordnen wollen als dem Störungsmangement, ordnen Sie der Zuverlässigkeit mehr Punkte zu.

 
Praxis-Tipp

Es empfiehlt sich, sowohl bei der Vergabe der Gewichtungs- als auch bei den Einzelpunkten die Höchstgrenze bei zehn Punkten anzusetzen.

Abb. 7: Vergleich nicht quantifizierbarer Faktoren im Hinblick auf Eigenfertigung und Fremdbezug

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge