Bei der Kalkulation immer das angewandte Zurechnungsprinzip beachten

Bei der Produktkostensteuerung steht die Zurechnung von Kosten auf Produkteinheiten im Mittelpunkt der Untersuchung. Sieht man von der Zurechnung auf Basis des praktisch nur in der Literatur diskutierten Entscheidungsprinzips[1] ab, so gibt es drei grundsätzliche Möglichkeiten der Zurechnung von Kosten auf Produkteinheiten, die im Folgenden diskutiert werden.

[1] Bei dem Entscheidungsprinzip dürfen nur diejenigen Faktormengen zugerechnet werden, für die sich Faktoreinsatz und Entstehung der Leistung auf eine gemeinsame Entscheidung zurückführen lassen können.

2.1 Kostenzurechnung nach dem Verursachungsprinzip

Verursachungsprinzip: Jeder Produkteinheit werden die Grenzkosten zugerechnet

Nach dem Verursachungsprinzip können einer Kostenträgereinheit die Kosten der bei Entstehung dieser Mengeneinheit zusätzlich eingesetzten Produktionsfaktoren zugerechnet werden. Die Frage "Was kostet uns Produkt XY?" kann damit bei Anwendung des Verursachungsprinzips folgendermaßen präzisiert werden: "Welche Faktormengen werden insgesamt zusätzlich eingesetzt, wenn eine zusätzliche Mengeneinheit von Produkt XY produziert wird?"

Kennt man die für jede Produkteinheit zusätzlich benötigte Kapazität (Beschäftigungskoeffizient) und die für jede Beschäftigungseinheit zusätzlich einzusetzenden Produktionsfaktoren (Verbrauchskoeffizient), so ergeben sich die Produktkosten für jede Produktionsfaktorart wie folgt:

 
Produktkosten = Beschäftigungskoeffizient × Verbrauchskoeffizient × Faktorpreis

Jede Produkteinheit "verursacht" also gleich hohe Faktoreinsätze und damit Kosten. Diese zusätzlich anfallenden Kosten einer zusätzlichen Produkteinheit werden in der Kostenrechnung als (Kostenträger-)Grenzkosten bezeichnet. Aufgrund der doppelten Linearitätsannahme sind diese konstant und entsprechen den beschäftigungsvariablen Produktkosten.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Verursachungsprinzip die Zurechnung von (Kostenträger-)Grenzkosten auf die Produkteinheiten ermöglicht. Bei linearen Kostenverläufen entsprechen diese den beschäftigungsvariablen Produktkosten. Die Gesamtkosten reduzieren sich um diese Kosten, wenn die Produkteinheit wegfällt. Es können somit die Kostenkategorien Einzelkosten und beschäftigungsvariable Gemeinkosten nach dem Verursachungsprinzip auf die Produkteinheiten zugerechnet werden. Die beschäftigungsfixen Kosten dürfen den Produkteinheiten hingegen nicht nach dem Verursachungsprinzip zugerechnet werden.

2.2 Kostenzurechnung nach dem Beanspruchungsprinzip

Beanspruchungsprinzip: Jeder Produkteinheit werden die Nutzkosten zugerechnet

Nach dem Beanspruchungsprinzip können einer Kostenträgereinheit die Kosten der bei Entstehung dieser Mengeneinheit zusätzlich genutzten Produktionsfaktoren zugerechnet werden. Die Frage "Was kostet uns Produkt XY?" kann damit bei Anwendung des Beanspruchungsprinzips folgendermaßen präzisiert werden: "Welche Faktormengen werden insgesamt zusätzlich genutzt, wenn eine zusätzliche Mengeneinheit von Produkt XY produziert wird?" Die Nutzung umfasst dabei sowohl den zusätzlichen Einsatz beschäftigungsvariabler Produktionsfaktoren als auch die zusätzliche Beanspruchung beschäftigungsfixer Produktionsfaktoren. Dies sind neben den beschäftigungsvariablen Kosten auch die fixen Nutzkosten.

Kennt man die für jede Produkteinheit zusätzlich benötigte Kapazität (Beschäftigungskoeffizient) und die für jede Beschäftigungseinheit zusätzlich genutzten Produktionsfaktoren (Nutzungskoeffizient), so ergeben sich die Produktkosten für jede Produktionsfaktorart wie folgt:

 
Produktkosten = Beschäftigungskoeffizient × Nutzungskoeffizient × Faktorpreis

Der Nutzungskoeffizient setzt sich aus dem Verbrauchs- und dem Betriebsbereitschaftskoeffizienten zusammen. Letzterer entspricht der auf eine Beschäftigungseinheit entfallenden Faktormenge, die zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft eingesetzt wird.

Folgendes muss bei der Interpretation der nach Beanspruchungsprinzip zugerechneten Kosten beachtet werden: Wenn eine Produkteinheit weniger produziert wird, sinken die Kosten nicht in Höhe der Nutzkosten, die dieser Produkteinheit zugerechnet wurden. Lediglich der beschäftigungsvariable Anteil der Nutzkosten fällt weg. Bei dem beschäftigungsfixen Anteil ändert sich dagegen nur die Zusammensetzung: Die fixen Nutzkosten der wegfallenden Produkteinheit werden zu Leerkosten, die Höhe der fixen Kosten insgesamt bleibt jedoch unverändert. Jede Produkteinheit beansprucht also gleich hohe Faktormengen und damit Kosten.

Diese durch zusätzlich genutzte Produktionsfaktoren entstehenden Kosten einer zusätzlichen Produkteinheit werden in der Kostenrechnung als (Kostenträger-)Grenz-Nutzkosten bezeichnet. Aufgrund der doppelten Linearitätsannahme sind diese konstant.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass nach dem Beanspruchungsprinzip die Kostenkategorien Einzelkosten, beschäftigungsvariable Gemeinkosten und beschäftigungsfixe Nutzkosten auf die Produkteinheiten zugerechnet werden. Die auf nicht genutzte Kapazität entfallenden Leerkosten dürfen den Pr...

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