Ein sowohl in der Theorie wie auch in der Praxis häufig angewandtes Investitionsbewertungsverfahren ist die Kapitalwertmethode. Hierbei werden die für den Planungszeitraum prognostizierten Zahlungsüberschüsse mit einem zuvor festgelegten Kalkulationszinssatz auf den Entscheidungszeitpunkt abgezinst.

Kapitalwertformel

 
Mit C0 = Kapitalwert der Investition
  I0 = Investitionsauszahlung in t = 0
  Rt = Rückfluss der Periode t (= Einnahmen Et – Ausgaben At)
  i = Kalkulationszinssatz
  t = Periode (t = 0, 1, 2, …, n)

Da die Investitionsauszahlung im Entscheidungszeitpunkt t = 0 bereits in dem Kapitalwert berücksichtigt wird, ist ein positiver Kapitalwert mit der Erzielung eines über die eingesetzten Mittel und die Verzinsung der jeweils noch ausstehenden Beträge hinausgehenden Überschusses gleichzusetzen. Folglich sollte eine Investition immer dann durchgeführt werden, wenn sich ein positiver Kapitalwert ergibt.

Aspekte der Vorteilhaftigkeit einer Investition

Die Vorteilhaftigkeit einer Investition wird jedoch durch verschiedene Aspekte beeinflusst. Zum einen führen variierende Zahlungsüberschüsse zu unterschiedlichen Kapitalwerten, zum anderen hat der Kalkulationszinssatz Einfluss auf den Kapitalwert. Ebenfalls sind Unternehmen und Investoren verpflichtet, durch die Zahlung von Steuern den Staat an ihren wirtschaftlichen Tätigkeiten und ihrem wirtschaftlichen Erfolg partizipieren zu lassen. Im Rahmen von unternehmerischen Entscheidungen sind Steuerzahlungen von erheblicher Bedeutung und müssen somit auch bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden. Steuerzahlungen können dabei bewirken, dass

  • sich die Vorteilhaftigkeit einer Investition verringert,
  • aus einer unvorteilhaften Investition durch die Steuerwirkungen eine vorteilhafte Investition wird (sog. Steuerparadoxon),
  • sich die Rangfolge bei der Betrachtung von mehreren Investitionsalternativen gegenüber dem Nichtsteuer-Fall verändert,
  • sich die optimale Nutzungsdauer von Investitionsobjekten durch die Wirkungen von Steuern verändert.

Ist einer dieser Effekte bei der Investitionsbewertung zu erwarten, sind für eine entscheidungsrelevante Investitionsbeurteilung Steuerzahlungen zu berücksichtigen. Im Folgenden ist hierfür zunächst eine Systematisierung der Steuerarten notwendig.

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