Kurzbeschreibung
In dieser Übersicht sehen Sie auf einen Blick, welche Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) gelten, wie er sich im Fall der Anschaffung des Wirtschaftgutes auswirkt und wie er rückgängig gemacht wird, wenn das Wirtschaftsgut nicht angeschafft wird.
Überblick: So funktioniert die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags (IAB)
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Grundsatz | Für geplante Investitionen bis zum Ende des dritten auf die Bildung des IAB folgenden Jahr kann ein Unternehmer einen IAB in Höhe von maximal 40 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten berücksichtigen. |
Welche Investitionen sind begünstigt? | Ein Investitionsabzugsbetrag darf nur für Wirtschaftsgüter beansprucht werden,
Begünstigt sind:
Nicht begünstigt sind demnach z. B. Grundstücke, Gebäude, Firmenwerte, Software, Beteiligungen, Warenvorräte. Tipp: Das Anlagegut muss nicht neu, sondern darf auch gebraucht sein! |
Wer ist begünstigt? |
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Gewinnmindernder Abzug |
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Auflösung des Investitionsabzugsbetrag | Die Auflösung erfolgt
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Nachteile für alle | Wird die geplante Investition nicht innerhalb des 3-jährigen Investitionszeitraums realisiert oder wird ein anderer Gegenstand erworben als geplant, muss der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend in dem Jahr Gewinn erhöhend aufgelöst werden, in dem er damals berücksichtigt wurde. Es werden dann echte Nachzahlungszinsen festgesetzt; es kann keine Verschiebung der Ausgaben mehr erreicht werden! |
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