Sonderwirtschaftszonen (SEZ) gibt es nicht nur für öffentlich-rechtliche Investoren, sondern gerade auch für mittelständische Unternehmen, und zwar auch solche aus dem Ausland. Da Indien Bundesstaaten hat, hängen die jeweiligen genauen Bedingungen in den Sonderwirtschaftszonen vom Standort ab. Die Zentralregierung gab lediglich allgemeine Richtlinien vor, wie bspw. Steuerfreiheit und die Möglichkeit, den extrem rigiden Kündigungsschutz für indische Mitarbeiter zu lockern.[1]

Der Special Economic Zone Act 2005 trat am 10.2.2006 in Kraft. Das Gesetz bietet für die Einrichtung, Entwicklung und Management der Sonderwirtschaftszonen Exportförderungen. Die Regeln der SEZ stellen eine drastische Vereinfachung der Prozeduren der Zentral- und Landesregierung dar.

Die wichtigsten Regelungen des Special Economic Zone Act 2005 sind:

  • keine Einfuhrzölle auf Rohstoffe, Produktionsgüter und Verbrauchsmaterialien
  • 50 – 100 %ige Befreiung von Einkommensteuer
  • Ausnahmeregelungen bei Kapitalerträgen bei Verpflichtungsübernahme von einem Stadtgebiet in eine SEZ
  • freie Ausführung von Gewinnen
  • keine Verbrauchsteuer auf Produkte aus dem Binnenland
  • keine Kontrollen durch die Import- und Exportbehörde und anderen Behörden
  • Einrichtung von designierten Gerichtshöfen und Strafverfolgungsbehörden um schnelle Gerichtsverfahren und Ermittlungen von Verstößen in den SEZs zu verfolgen
  • Ermutigung der Landesregierungen die Landesgesetze zu liberalisieren und ihre Machtbefugnisse an Bevollmächtigte der SEZ zu delegieren um den Prozess für Genehmigungen zu vereinfachen
  • Ermutigung der Regierungen der Bundesstaaten, Foreign Direct Investments (FDI) zuzulassen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge