Die Freigabe erfolgt nach:
- vollständigem Rücklauf der Inventurbelege,
- Durchführung der Kontrollen,
- Abschluss evtl. erforderlicher Neuzählungen.
Nach vollständigem Rücklauf aller Inventurbelege und dem Abheften im Ordner werden die Blätter mit einer fortlaufenden Nummer gestempelt.
- Die Seitenzahlen der einzelnen Bereiche sind in einer Liste "Inventurzusammenstellung" einzutragen. Die Inventurzusammenstellung ist als oberstes Blatt im Ordner abzuheften.
- Sämtliche Inventurunterlagen (Zusammenstellungen, Pläne, Protokolle, Aufnahmebelege, Listen, Zettel etc.) sind im Hinblick auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
- Die Belege sind zusammenzufassen, zu addieren oder ggf. in die EDV einzugeben.
- Aufnahmebelege, Protokolle, Inventuranweisungen und Inventurkalender müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden
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