Die Freigabe erfolgt nach:

  • vollständigem Rücklauf der Inventurbelege,
  • Durchführung der Kontrollen,
  • Abschluss evtl. erforderlicher Neuzählungen.

Nach vollständigem Rücklauf aller Inventurbelege und dem Abheften im Ordner werden die Blätter mit einer fortlaufenden Nummer gestempelt.

  • Die Seitenzahlen der einzelnen Bereiche sind in einer Liste "Inventurzusammenstellung" einzutragen. Die Inventurzusammenstellung ist als oberstes Blatt im Ordner abzuheften.
  • Sämtliche Inventurunterlagen (Zusammenstellungen, Pläne, Protokolle, Aufnahmebelege, Listen, Zettel etc.) sind im Hinblick auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen.
  • Die Belege sind zusammenzufassen, zu addieren oder ggf. in die EDV einzugeben.
  • Aufnahmebelege, Protokolle, Inventuranweisungen und Inventurkalender müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden

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