Weicht der Inventuraufnahmetag vom Bilanzstichtag ab, so ist für die Zeit zwischen Inventuraufnahmetag und Bilanzstichtag der erwirtschaftete Umsatz aufzuzeichnen.

Dabei sollen soweit vom Kassensystem her möglich die Umsätze nach Warengruppen getrennt für die Buchhaltung bzw. Kosten und Leistungsrechnung ermittelt werden.

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