Sämtliche Belege sind vor der Inventur mit "Vorinventur" und 10 Tage danach mit "Nachinventur" zu stempeln. Grundsätzlich darf zwischen dem Inventurstichtag und dem Inventuraufnahmetag keine Ware umgelagert werden.

Für die eindeutige zeitliche Abgrenzung der Bestände ist ein Abgrenzungsprotokoll zu erstellen. Das Abgrenzungsprotokoll wird dem Inventurprotokoll beigefügt.

  • Für die Bestandsaufnahme gilt das Prinzip der wirtschaftlichen Zugehörigkeit, nicht die von juristischem Eigentum.
  • Unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und sicherungsübereignete Ware ist somit auch in das Inventar aufzunehmen.
  • Bestände in Konsignations-, Kommissions- und sonstigen Außenlagern sind ebenfalls aufzunehmen. Bei wirtschaftlichem Eigentum außer Haus bittet man die Unternehmen, die Werkeigentum im Besitz haben, auch dieses aufzunehmen und zu melden: Stoffe und Waren in Lohnverarbeitung, Einlagerung in Lagerhäuser etc.

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