Eine Werkstattinventur kommt in Betracht, wenn das Unternehmen computergestützte Produktionsplanungs- und Steuerungssysteme – PPS-Systeme – einsetzt, wie dies z. B. in der Pharmaindustrie der Fall ist. Erfasst werden hierbei insbesondere die – stets im Fluss befindlichen – Bestände an unfertigen Erzeugnissen entsprechend dem jeweiligen Fertigungsstadium.

Eine körperliche Bestandsaufnahme kann in diesen Fällen unterbleiben, wenn die Fertigerzeugnisse mengenmäßig erfasst werden. Weiterhin muss die Zuverlässigkeit des Systems durch interne Kontrollen sichergestellt und die Werkstattinventur nachvollziehbar dokumentiert werden. Entsprechend sind dann Systemprüfungen durchzuführen.

Die Bestände können in das Inventar übernommen werden, wenn folgende Daten vorliegen:

  • Artikelnummer bzw. Typenbezeichnung;
  • Auftragsnummer;
  • Auftragseröffnungsdatum;
  • Soll- und Istmenge des Auftrags;
  • definierte Rückmeldepunkte;
  • Produktionsfortschritte entsprechend Rückmeldung;
  • außerplanmäßig fehlende Bauteile oder Stoffe.

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