Praxis-Beispiel

Steuerfreiheit, Rechnung, Meldung, Nachweis

Die Firma Meier & Co. GmbH verkauft an einen Abnehmer FR in Frankreich Geräte. Sowohl die Meier & Co. GmbH als auch der Abnehmer verwenden die USt-IdNr. ihrer jeweiligen Ansässigkeitsstaaten.

Die Lieferung der Meier & Co. GmbH ist als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei in Deutschland (§ 4 Nr. 1 Buchst. b i. V. m. § 6 a Abs. 1 UStG).

Rechnungsstellung unter Angabe der (deutschen) USt-IdNr. der Meier & Co. GmbH und der USt-IdNr. des Abnehmers in Frankreich. In der Rechnung ist ein Hinweis auf die Steuerfreiheit der Lieferung (z. B. "steuerfrei nach § 4 Nr. 1b i. V. m. § 6 a UStG") anzubringen.

Angabe der Bemessungsgrundlage in Zeile 26 der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und in der Zusammenfassenden Meldung (ZM), Spalte 2.

Belegnachweis[1], durch:

  • Doppel der Rechnung,
  • Gelangensbestätigung des Abnehmers oder
  • Frachtbrief bzw. Spediteursbescheinigung

Zum Nachweis der "unternehmerischen Verwendung" soll auch Beruf oder Gewerbezweig des Abnehmers aufgezeichnet werden, sofern dies nicht schon aus den Auftragsunterlagen hervorgeht. INTRASTAT-Meldung (Warenversendung) an das Statistische Bundesamt Wies­baden (Vordruck N).

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