Im Umsatzsteuer Navigator sind alle geprüften Fälle für Sie gespeichert und dokumentiert und können jederzeit über die sog. Fallübersicht wieder aufgerufen und ggf. geändert werden. Bevor Sie mit der inhaltlichen Sachverhaltsprüfung beginnen, sind daher in den sog. Falldaten die Bezeichnungen und Unternehmenszuordnungen einzutragen, mit denen Sie den geprüften Sachverhalt später in Ihrer Fallübersicht wiederfinden möchten.

Das Unternehmen, für das Sie den Fall prüfen, können Sie gesondert als neues Unternehmensprofil anlegen.

Mit dem Umsatzsteuer Navigator können Sie Sachverhalte für den Rechtsstand ab 1.1.2019 prüfen. Dem in den Falldaten eingegebenen Datum ordnen wir die passende Rechtslage zu und dokumentieren dies in der Falllösung.

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