Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontenbezeichnung SKR 03 SKR 04

Eigener

Kontenplan
Bilanz/GuV-Position
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei 4140 6130   Löhne und Gehälter
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt 1740 3720   Sonstige Verbindlichkeiten

So kontieren Sie richtig

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 seinen Arbeitnehmern freiwillig eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen, die bis zum Höchstbetrag von insgesamt 3.000 EUR lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. Der Unternehmer bucht seine Zahlungen auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerfrei" 4140 (SKR 03) bzw. 6130 (SKR 04).

 

Buchungssatz:

Freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerfrei
Bank

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