Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontenbezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV-Position |
Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerfrei | 4140 | 6130 | Löhne und Gehälter | |
Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt | 1740 | 3720 | Sonstige Verbindlichkeiten |
So kontieren Sie richtig
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 seinen Arbeitnehmern freiwillig eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen, die bis zum Höchstbetrag von insgesamt 3.000 EUR lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei ist. Der Unternehmer bucht seine Zahlungen auf das Konto "Freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerfrei" 4140 (SKR 03) bzw. 6130 (SKR 04).
Buchungssatz:
Freiwillige soziale Aufwendungen lohnsteuerfrei | |||||
Bank |
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