Eine praxisbezogene Definition eines Rechnungslegungsprozesses (RLP) umfasst den RLP als die in sich zusammengehörige Summe aller Aktivitäten und Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, kundenbezogene Forderungen oder Verbindlichkeiten von der Entstehung bis zum Ausweis in der Bilanz und Ergebnisrechnung korrekt abzubilden.

Umfang des RLP

Der RLP kann beginnen mit der dokumentierten Anbahnung von kunden-bezogenen Forderungen oder Verbindlichkeiten im Vorfeld der Auftragserteilung und endet in der längsten Version mit der Auflösung der für den ursprünglichen Tatbestand gebildeten Rückstellung.

Schnittstellen

Der RLP weist entlang seiner Wertschöpfungskette (nämlich der Realisierung des Abbildungstatbestands) Schnittstellen zu unterstützenden und kontrollierenden Systemen (IT) oder Funktionen (Vertrieb, Controlling, Einkauf etc.) auf.

Der Umfang des eigenen RLP ist vollständig zu definieren. Dabei ist zu beachten, dass dieser Prozess mit dem Jahresabschluss nicht beendet ist. Es könnten durch nachgelagerte, teils auch Jahre später erfolgende Postenauflösungen (z. B. Rückstellungen) die Umfangweiten des Rechnungslegungsprozesses deutlich ausgeweitet werden.

RLP ist mehr als Zeit zwischen Auftrag und Auslieferung

Ebenso können im Vorfeld der Auftragseinbuchung relevante Unterlagen, die zum Auftrag geführt haben, aus Prüfersicht durchaus mit zum RLP gerechnet werden. Beispielsweise werden bei strafrechtlich relevanten Prüfungen grundsätzlich Unterlagen gesichtet, die im Vorfeld der Auftragsvergabe im Rahmen der Geschäftsanbahnung verwendet wurden.

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