Rz. 253

Die GmbH ist als juristische Person Eigentümerin des Unternehmens. Die Gesellschafter sind Eigentümer der Geschäftsanteile an der GmbH. Der dem jeweiligen Gesellschafter zustehende Geschäftsanteil stellt einen Bruchteil des Stammkapitals dar und bezeichnet zugleich seine Mitgliedschaft an der Gesellschaft sowie die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

 

Rz. 254

Die wichtigsten Rechte des Gesellschafters sind:

  • das Recht auf Gewinnbeteiligung und
  • das Stimmrecht in der Gesellschafterversammlung.
 

Rz. 255

Die Hauptpflicht des Gesellschafters ist die Verpflichtung zur Leistung der vereinbarten Einlage (sogenannte "Stammeinlage") gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG. Soweit nicht im Gesellschaftsvertrag Sacheinlagen gem. § 5 Abs. 4 Satz 1 GmbHG festgesetzt sind, haben die Gesellschafter eine Bareinlage in der entsprechenden Höhe zu erbringen.

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