Verliert ein Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, hat es
a) |
die Vermögenswerte und Schulden des ehemaligen Tochterunternehmens aus der Konzernbilanz auszubuchen. |
c) |
den mit dem Verlust der Beherrschung verbundenen Gewinn oder Verlust, der dem ehemaligen beherrschenden Anteil zuzurechnen ist, zu erfassen. |
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